Auslandsversicherung Studenten
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Auslandspraktikum in Australien

Guide zu den Praktika Angbote in Australien.
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Auslandsversicherungen für Au Pairs, Sprachschüler und andere Langzeitreisende

AUSLANDSVERSICHERUNGEN FÜR AUSTRALIEN/NEUSEELAND

Die Produktfamilie ProTrip bietet Ihnen vier Alternativen, aus denen Sie sich Ihre Reiseversicherung auszuwählen können. Die Reiseversicherung ProTrip ist genau auf die Bedürfnisse von Reisenden zugeschnitten, die sich für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren Im Ausland aufhalten möchten. Die typischen Kunden von ProTrip sind Au-pairs, Sprachschülern, Studenten, Praktikanten, nicht entsandte Arbeitnehmer im Ausland und Langzeiturlauber.

Als Reiseversicherungs-Spezialisten haben wir vom Büro Dr. Walter bereits seit über 35 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der Reiseversicherung gesammelt. Deswegen wissen wir genau, worauf es wirklich ankommt. Beispielsweise die Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes: Mit der vorliegenden Versicherung sind Sie auch dann abgesichert, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt unterbrechen, um beispielsweise zu Weihnachten nach Deutschland zu reisen. Oder Sie müssen Ihre Reise vorzeitig beenden: Eine kurze Mitteilung genügt und wir beenden den Lastschrifteinzug und Sie bekommen unkompliziert und ohne die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr alle zuviel gezahlten Beiträge zurückerstattet. Weiter Vorteile von ProTrip gegenüber herkömmlichen Reiseversicherungen finden Sie hier

ProTrip können Sie online abschließen (Link zur Buchung). Sie erhalten dann unmittelbar Ihre Versicherungsbestätigung. Sie können die Anmeldung aber auch ausdrucken und an uns schicken.

Australien-Ausbildung (AA) bietet Ihnen Hilfe an um die geeignete Versicherung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse treffen, zu finden. Zusammen mit unseren Versicherungspartnern können wir Sie mit den notwendigen Versicherungen versorgen.

Ihre Vorteile - Pluspunkte von ProTrip
Umfangreiches Informationsmaterial
Unterlagen zu ProTrip als Druckversion (PDF ca. 804 KByte)

Umfangreiche Leistungen

  • Weltweit Versicherungsschutz
  • Keine Summenbegrenzung im ambulanten und stationären Bereich sowie bei akuter Zahnbehandlung
  • Die Erstfeststellung psychischer Leiden ist mitversichert
  • Versicherungsschutz in Deutschland bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes
  • Versicherungsbestätigung in Deutsch und Englisch
  • 24-Stunden-Notrufnummer
  • Einfache Verlängerung der Versicherung bei Verlängerung des Auslandsaufenthaltes
  • Einfache Stornierung und schnelle Rücküberweisung von zuviel gezahlten Beiträgen bei vorzeitiger Rückkehr (ohne Berechnung einer Bearbeitungsgebühr)

ProTrip - die Konditionen
Voraussetzungen für diese Versicherung

Diese Versicherung ist konzipiert für Personen, die sich für ein bis zwei Jahre im Ausland aufhalten möchten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie privat oder geschäftlich auf Reisen gehen. ProTrip empfiehlt sich für Au-pairs, Sprachschüler, Studenten, Praktikanten und Berufstätige genauso wie für Langzeiturlauber.

Anmeldung und Versicherungsabschluss
Bitte schließen Sie die Versicherung vor Beginn Ihrer Auslandsreise ab. Füllen Sie bitte das Antragsformular sorgfältig aus.

Manchmal steht das genaue Rückreisedatum zu Beginn der Reise noch nicht fest. Bitte beantragen Sie in diesem Fall den maximalen Zeitraum. Bei einer kürzeren Dauer teilen Sie uns Ihre vorzeitige Rückkehr bitte umgehend mit. Wir ziehen dann keine weiteren Beiträge ein, und nicht angebrochene Monatsbeiträge erhalten Sie zurück.

Hinweise für eilige Fälle
Bitte schreiben Sie „eilt“ in das Antragsfeld „Besondere Vermerke“ und faxen Sie den Antrag an 02247/ 91 94 40. Ihre Anmeldung wird innerhalb eines Arbeitstags bearbeitet.

Versicherungsbeginn
Die Versicherung beginnt ab dem beantragten Datum, jedoch frühestens am Tag des Antragseinganges in unserem Büro. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Beginn des Auslandsaufenthaltes.

Beiträge
Sie haben die Möglichkeit, unter zwei Produktvarianten zu wählen:

Beiträge für Personen bis 29 Jahre ohne berufliche Tätigkeit im Ausland
(Au-pair Tätigkeit, Praktikum, Sprach- und Studienaufenthalt zählen nicht als Berufstätigkeit)

ProTrip S
(small)
monatlich 28,60 €

ProTrip M
(medium)
monatlich 32,00 €

ProTrip L
(large)
monatlich 45,00 €

ProTrip Z
(Zusatz)
monatlich 16,40 €

Beiträge für Personen bis 69 Jahre mit und ohne berufliche Tätigkeit im Ausland

ProTrip S
(small)
monatlich 50,00 €

ProTrip M
(medium)
monatlich 53,40 €

ProTrip L
(large)
monatlich 66,40 €

ProTrip Z
(Zusatz)
monatlich 16,40 €

Die genauen Leistungsbeschreibungen finden Sie in den Beschreibungen der Varianten S, M, L und Z.

Zahlungsweise
Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Lastschrifteinzug. Der Beitrag wird monatlich bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgerufen. Die Abbuchung des ersten Monatsbeitrages erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.

Wenn Sie kein Lastschrifteinzugsverfahren wünschen, können wir Ihnen alternativ die Bezahlung des Gesamtbeitrages in einer Summe mit Scheck oder Überweisung anbieten. Bitte legen Sie in diesem Fall dem Antrag einen Scheck oder eine Kopie des Überweisungsträgers bei.

Versicherungsende - Höchstdauer
Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Höchstdauer der Versicherung beträgt ein Jahr, auf besonderen Antrag kann sie auf zwei Jahre erweitert werden.

Verlängerung
Verlängert sich der Aufenthalt im Gastland, so kann die Versicherung verlängert werden. Die Verlängerung muß sich unmittelbar an die Vorversicherung anschließen. Bei Verlängerung der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind.

Bitte teilen Sie uns Ihren Verlängerungswunsch rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden Versicherung schriftlich mit.

Vorzeitige Rückkehr - Kündigung
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reist das Au-pair vorzeitig nach Hause, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Sie bezahlen dann nur die bis zum Kündigungsdatum angefangenen Monatsbeiträge. Der Lastschrifteinzug wird gestoppt und eventuelle Überzahlungen bekommen Sie umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Bitte veranlassen Sie keine Rücklastschrift, da diese mit weiteren Kosten verbunden ist.

Bitte teilen Sie uns eine Kündigung immer so schnell wie möglich mit, da eine rückwirkende Stornierung der Versicherung nicht möglich ist. Ein kurzes Fax genügt.

Geltungsbereich
Geltungsbereich der Versicherung ist das Ausland. Als Ausland gelten alle Länder außer denjenigen, deren Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat. Bei einer Vertragsdauer von mindestens sechs Monaten besteht während einer Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen maximal vierwöchigen Heimataufenthalt auch in der Bundesrepublik Deutschland Versicherungsschutz.

Rücklastschriften
Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Aus diesem Grund berechnen wir für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro. Häufige Ursache für Rücklastschriften ist die vorzeitige Rückkehr ins Heimatland, ohne dass uns die Rückreise mitgeteilt wird. Der Versicherungsvertrag endet jedoch erst zum beantragten Datum bzw. mit dem Eingangsdatum der schriftlichen Kündigung. Bitte ersparen Sie sich und uns diese Komplikationen
und unnötigen Kosten.

Allgemeines
Der Krankenversicherung liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Tarif ARL-D (2002) der Central Krankenversicherung AG Köln zugrunde.

Für die Unfallversicherung gelten die Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB 97) sowie die besonderen Unfallbedingungen Nr. 7882843 der Generali Versicherung AG.

Für die Haftpflichtversicherung gelten die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB 97) sowie die besonderen Haftpflichtbedingungen Nr. 7948038 der Generali Versicherung AG.

Für die Reisegepäckversicherung gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Reisegepäck (AVB Reisegepäck 1992) der Vereinten Versicherung AG

Ermächtigung zur Datenübermittlung
Mit dem Zustandekommen der Versicherung willigen Sie ein, dass die Versicherer und die Büro Dr. Walter GmbH, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung Ihrer Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungsund Leistungsdaten in Datensammlungen führen.

Zusammensetzung der Versicherungsprämie
Die Monatsprämie dieser Versicherung setzt sich zusammen aus 28,60 € bzw. 50,00 € Krankenversicherungsbetrag und 3,40 € Unfall- und Haftpflicht- sowie 10,00 € Reisegepäckversicherungsanteil.

Verhalten im Krankheitsfall
In Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an unsere 24 Stunden Hotline unter der weltweit gültigen Hotlinenummer +49 (0) 89 55 98 71 92

Zwei Tipps vorweg:
1. Gehen Sie bitte erst zu einem Arzt für Allgemeinmedizin, bevor Sie einen Spezialisten aufsuchen.

2. Weisen Sie Ihren Arzt darauf hin, dass die Leistungen der Krankenversicherung auf die akute Heilbehandlung begrenzt sind.

Nach der Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Aus dieser Rechnung müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Art der einzelnen ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten hervorgehen.

Die Erstattung der Krankheitskosten erfolgt an den Einreicher der Rechnung. Bitte reichen Sie die Rechnung im Original und unter Angabe der Versicherungsnummer und Ihrer aktuellen Bankverbindung ein. Unsere Bearbeitungsdauer beträgt normalerweise 7 bis 14 Tage. Danach erfolgt die Erstattung auf Ihr Konto. Bei Auslandsüberweisungen werden die Kosten der Überweisung von den Leistungen abgezogen.

Besonderheit für USA Reisende mit Rechnungen über 400 US $
Bitte reichen Sie die Rechnungen direkt bei uns ein, ohne den Arzt oder das Krankenhaus zu bezahlen. Wir rechnen dann über unsere Kooperationspartner vor Ort direkt mit Ihrem Arzt oder Krankenhaus ab.

Meldung von Unfall-, Haftpflicht- oder Reisegepäckschäden
Bitte teilen Sie uns Unfälle unverzüglich mit.

Bei Haftpflicht- und Reisegepäckschäden reichen Sie bitte unserem Büro eine genaue Schilderung des Schadenhergangs sowie Belege über die entstandenen Kosten ein. Bei Reisegepäckschäden denken Sie bitte auch an die polizeiliche Meldung und an eine entsprechende Bestätigung der Polizei vor Ort.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an: Unsere Australien & Neuseeland Experten oder buchen Ihre Auslandsversicherung direkt auf der Partnerseite von der Versicherungsgesellschaft Pro Trip:


Link zur Buchung

 

© Study in Australia Last Modified: