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Auslandsreisekrankenversicherung Vergleich
Viele Menschen denken, dass sie schon in Deutschland ordentlich Krankenkassen-Beiträge zahlen und die Versicherung kommt auch für medizinische Kosten im Ausland auf. Dies gilt aber selbst für Länder der europäischen Union nur sehr bedingt.
Deutsche Reisende werden im Ausland meistens als Privatpatienten behandelt. Dies
bedeutet, dass der Patient erst einmal die entstandenen Krankheits-Kosten selbst
bezahlen muss. Eine private Reisekrankenversicherung übernimmt die Krankheitskosten,
falls Sie im Ausland medizinisch versorgt werden müssen.
Die gesetzliche Krankenkassen in Deutschland erstatten oft nur einen Teil der Kosten. Für die Personen, die eine private Krankenversicherung haben, ist es aber auch empfehlenswert den Leistungsumfang ihrer Versicherung vor der Abreise zu überprüfen.
Reisekrankenversicherungen übernehmen u.a. auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Dies ist in den Leistungsumfang der privaten Krankenversicherungen nur selten enthalten, und von den gesetzlichen Krankenkassen wird es grundsätzlich auch nicht finanziert. Die Kosten für einen Rücktransport können im Ernstfall weit über 50.000 Euro steigen.
Die Reise-Krankenversicherung umfasst in der Regel folgende Leistungen:
- ambulante und stationäre Heilbehandlungen,
- schmerzstillende Zahnbehandlungen,
- einfache Zahnfüllungen
- Transport zum nächsten Krankenhaus
- ärztlich verordneter Rücktransport nach Deutschland
- Überführungskosten im Todesfall oder Bestattungskosten im Ausland.
Die Auswahl an Auslandsreisekrankenversicherungen ist riesig. Welche
passt zu Ihnen am besten? Bevor Sie eine Versicherung beantragen, ist
es empfehlenswert sich gut zu informieren und einen Versicherungsvergleich zu machen. Ausserdem ist einer der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale
die Dauer der Reise.
Falls Sie eine normale Reise planen, die nicht länger als 6 Wochen dauert, können
Sie zwischen sehr vielen Angeboten wählen. Sie können für jede einzelne Reise eine neue Reiseversicherung abschließen oder sich für den Abschluss eines Jahresvertrages entscheiden. In diesem Fall sind beliebig viele Urlaubsreisen bis zu einer Reisedauer von jeweils 6 Wochen versichert. Der Jahres-Vertrag auch als Dauerpolice bezeichnet ist finanziell günstiger und erspart Ihnen lästigen Papierkram, da es sich von Jahr zu Jahr automatisch verlängert.
Was Sie im Schadensfall machen müssen, fällt von einer Versicherungsgesellschaft zum anderen unterschiedlich aus. Grundsätzlich hängt es von Ihrem Versicherungs-Vertrag sowie der Schwere der Erkrankung ab. Einige Versicherungsgesellschaften verlangen, dass Sie auch geringe Erkrankungen sowie deren Behandlungen melden. Andere Versicherer geben den Versicherungs-Nehmer vor, bei welchen Vertragsärzten sie sich behandeln lassen sollen.
In der Regel gilt: Falls Sie im Ausland ins Krankenhaus müssen, sollte auf jedem
Fall Kontakt mit Ihrem Versicherungsunternehmen aufgenommen werden. Im Fall der ambulanten Behandlungen dagegen, müssen Sie Ihren Versicherer nur kontaktieren, falls dies vertraglich vereinbart wurde. Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie meistens vorerst selbst bezahlen müssen. Die Zahlungsbelege sollten Sie gut aufbewahren. Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland müssen Sie die Original-Rechnung mit Angaben zur Diagnose bei Ihrem Versicherer einreichen, so dass Ihnen anschließend die ausgelegten Krankheitskosten erstattet werden können.
Medizinische Kosten für Krankheiten, die bereits vor dem Antritt einer Urlaubsreise
bestanden haben, werden nicht übernommen.
Sie sollten vor Abschluss einer Krankenversicherung darauf achten, dass Sie nicht:
in stationärer Behandlung sind gegen den Rat eines Arztes auf Urlaubsreise gehen
zum Zwecke einer medizinischen Behandlung reisen vor Ende einer abschließenden Prognose während einer andauernden Behandlung / Untersuchung reisen
Quelle: versicherungvergleich.info

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