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Auslandsversicherungen - Auslandsaufenthalt: Allgemeines
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Zur Versicherung für ein Auslandsstudiums in Neuseeland
Warum muss man sich bei einem Auslandsstudium in Neuseeland versichern?
Seit 2004 besteht eine Reise- und Krankenversicherungpflicht für alle internationalen Studierenden
Einschreibung zu Beginn des Semesters sind nur mit einer anerkannten Auslandsversicherung möglich.
- Alle Institute müssen prüfen, ob ihre internationalen Studierenden über einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Dauer des Studiums verfügen. (Teil des Code of Practice for the Pastoral Care of International Students des neuseeländischen Bildungsministeriums)
Welche Reise- und Krankenversicherung müssen Studenten in Neuseeland abschliessen?
- Internationalen Studierenden dürfen eine beliebige Reise- und Krankenversicherung wählen.
- Die Versicherung muss den Richtlinien des neuseeländischen Bildungsministeriums entsprechen
- Die meisten neuseeländischen Universitäten haben unter Berücksichtigung der Richtlinien des Bildungsministeriums einen für internationale Studierende geeigneten Versicherungsanbieter ausgewählt.
Fazit: Besser gleich eine von der Gastuniversität empfohlene Reise- und Krankenversicherung abzuschließen, um auf Nummer sicher zu gehen!
Welche sind die populärsten Studentenversicherungen?
- Southern Cross Healthcare (www.internationalstudent.co.nz)
- Uni-Care (www.uni-care.org).
Was sind die Kosten für eine Versicherung?
6-Monatspaket:ca. NZD 300
12 Monate bei ca. NZD 600.
Wie kann man eine Versicherung abschliessen?
Direkt bei der Versicherung
Empfehlenswert: über die Universitäten (oft für spezielle Konditionen, die unter den oben genannten Preisen liegen) und man zahlt mit den Studiengebühren auch die Kosten für die Reise- und Krankenversicherung an die Universität!
Wann erhält man die Versicherungskarte?
Nach Ankunft in Neuseeland erhält man dann die Versichertenkarte.
Was passiert, wenn man schon eine private Auslandsversicherung hat?
Schicken Sie der Bildungseinrichtung eine Kopie der Versicherungspolice so frühzeitig wie möglich, so dass für eine Prüfung ausreichend Zeit besteht, damit diese auf die Richtlinien des Bildungsministeriums überprüft wird.
Sollte Ihre Auslandsversicherung den Vorschriften entsprechen, muss keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Ist dies nicht der Fall oder werden Ihre Versicherungsunterlagen zu spät eingereicht, erfolgt meist eine Zwangsversicherung über den bevorzugten Anbieter der Universität.

